AGB


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TRINITY haircare Schweiz, 9055 Bühler AR. Gültig ab 1. Januar 2010

1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB) gelten für alle Be-stellungen und Lieferungen. Die Anwendung allgemeiner Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausgeschlossen. Abweichende Vertragsbedingungen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.

2. Bestellungen des Käufers gelten als für den Käufer verbindliche Kaufangebote. Eine Annahme derselben ist für uns nur dann verbindlich, wenn die Bestellung schriftlich erteilt wurde und wir nicht binnen 2 Wochen seit Zugang der Bestellung widersprechen oder sie vorher ausführen. Sofern mit Käufern Rahmenverträge bestehen, können Bestellungen auch über Datenaustausch oder auf elektronischem Weg erteilt werden. Voraussetzung ist, dass die berechtigten Mitarbeiter des Käufers vorher schriftlich für ein bestimmtes Aufgabengebiet benannt wurden. Die Bestellung ist wirksam, wenn die vereinbarten Bedingungen eingehalten wurden und wir die Bestellung unverzüglich bestätigen. änderungen des Rahrnenvertrages, wie Losgröße oder Lieferzeit können nur schriftlich erfolgen.

3. Lieferfristen bzw. -termine sind nur insoweit verbindlich, als sie von uns schriflich als verbindlich bestätigt worden sind.

4. Von uns nicht zu vertretende Umstände, z.B. höhere Gewalt, Streiks und dergleichen, die der Erfüllung eines Auftrages entgegenstehen, berechtigen uns, Lieferfristen zu überschreiten oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz kann daraus nicht hergeleitet werden.

5. Unsere Preise gelten franko ab Lager. Bei Bestellungen mit einem Warenwert unter CHF 200.- trägt der Käufer trägt die jeweiligen Versandkosten (CHF 12.-- Stand: Januar 2010).

6. Es gelten folgende Zahlungsbedingungen: Bankeinzug oder Nachnahme, sofort fällig unter Gewähr von 2% Skonto; Zahlung auf Rechnung, innerhalb 20 Tagen unter Gewähr rein netto. Die Gewähr von Skonto bleibt vorbehaltlich und ist in allen Fällen nur anzuwenden wenn zum Zeitpunkt der Regulierung keine fälligen Rechnungen offenstehen. Die vom Käufer frei wählbare Zahlungsbedingung muss schriftlich mit uns vereinbart werden. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Verzug. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er spätestens dann in Verzug kommt, wenn er nicht innerhalb von 20 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Maßgeblich für jegliche genannte Frist ist der Eingang der Zahlung bei uns.

7. Alle Waren bleiben unser Eigentum, bis der Kaufpreis einschließlich Zinsen und Spesen vollständig bezahlt ist oder solange wir noch Ansprüche an den Käufer haben. Verspätet sich der Käufer mit fälligen Zahlungen um mehr als 20 Tage, ist er auf unser Verlangen hin zur Herausgabe der gelieferten Ware verpflichtet, ohne dass wir zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklären müssen. Waren, die zum Wiederverkauf bestimmt sind, darf der Käufer im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung bis zur Höhe unserer Forderung zuzüglich 20% an uns ab. Gehen die in unserem Eigenturn stehenden Gegenstände unter oder verliert der Käufer sonst wie die Verfügungsgewalt, treten an die Stelle der Gegenstände die Ersatzansprüche gegenüber Dritten. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich zu inforrnieren und alle Auskünfte zu erteilen, Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die zur Geltendmachung der Ansprüche gegenüber Dritten notwendig sind. Im Fall der Rückabwicklung des Vertrages beträgt das vom Käufer zu entrichtende Nutzungsentgelt 2% des Kaufpreises pro angefangenen Monat.

8. Für Geräte übernehmen wir die 24-monatige gesetzliche Gewährleistung. Ist das Geschäft kein Verbrauchsgüterkauf, werden die Rechte des weitest möglich ausgeschlossen. Eine im Einzelfall gewährte Garantie ergibt ihrem Umfang nach, soweit gegeben, jeweils aus der beigefügten Erklärung zur Produktqualität. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Beschädigungen, die auf einer unsachgemäßen Behandlung beruhen. Beanstandungen von Mängeln, die bereits bei Erhalt eines Gerätes offensichtlich sind, werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Sind wir zu einer Mängelgewährleistung verpflichtet leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder Nachbesserung. Der Käufer räumt uns hierfür jeweils eine angemessene Frist von mindestens einem Monat ein.

9. Für sonstige von uns gelieferten Waren gilt: Transportschäden sind sofort beim Zusteller der Ware zu reklamieren. Sonstige offensichtliche Mängel werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden.

10. Als Gerichtsstand wird Bühler vereinbart. In jedem Fall wird die Anwendung schweizerischen Rechts vereinbart.

11. Ware kann nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und nur dann gegen Kostenerstattung zurück genommen werden, wenn sie uns vom Käufer auf dessen Kosten originalverpackt, unbepreist und unbeschädigt zurück gesandt wird.

12. Wir weisen darauf hin, dass wir im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs anfallende personenbezogene Daten unserer Kunden im Sinne des Datenschutzgesetzes speichern und verarbeiten.

13. Haar- und Körperpflegeerzeugnisse, die für den Weiterverkauf oder den Eigenverbrauch durch den Friseur (als "Friseurexklusive Verkaufsartikel" bezeichnet) oder ausschließlich für den gewerblichen Verbrauch durch den Friseur (als "Kabinettartikel" bezeichnet) bestimmt sind, werden nur an Friseure abgegeben.

14. Für Einrichtungen und Geräte ist eine Anzahlung zu leisten; der Rest des Kaufpreises ist nach besonderer Vereinbarung oder im Falle des Fehlens einer solchen spätestens 20 Tage nach Lieferung fällig. Die Kreditkosten trägt der Käufer; sie betragen einen zu vereinbarenden monatlichen Prozentsatz von dem nach Abzug der Anzahlung verbleibenden Kaufpreisrest. Gerät der Käufer mit mindestens zwei auf einander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug, und ist der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens gleich mit dem 10. Teil des Kaufpreises, wird die gesamte Restschuld sofort fällig.

15. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren auf seine Kosten pfleglich zu behandeln, etwa erforderliche Reparaturen ausführen zu lassen und unseren Eigentumsvorbehalt nicht zu gefährden. Standortänderungen müssen uns unverzüglich schriftlich mitgeteiltwerden. Dasselbe gilt, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden oder zu erwarten sind, die unser Vorbehaltseigentum betreffen. Die Kosten etwaiger Freigabeklagen trägt der Käufer.

16. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Rückgabe unseres Eigentums zu verlangen, ohne vom Vertrag zurücktreten zu müssen. Wir sind berechtigt, den Verkehrswert der zurückgenommenen Waren gem. OR festzulegen und eine entsprechende Gutschrift mit der offenen Kaufpreisforderung zu verrechnen